Formulare
Änderungen ab 01. August 2019 für Bildung und Teilhabe
Sobald ein Bescheid für Leistungen vom Jobcenter etc. ausgestellt wird, bedeutet es, dass alle BuT Leistungen bewilligt sind. Es brauchen keine Extra-Anträge für Mittagessen und Fahrten gestellt werden.
Ausnahme: Lernförderung.
Außerdem wird das Mittagessen komplett vom LDK übernommen.
Das bedeutet für die betroffenen Eltern:
- Die Schule benötigt UNBEDINGT den aktuellen Bewilligungsbescheid.
Liegt dieser nicht vor, muss der volle Preis gezahlt werden. Die Eltern sind in der Bringschuld. - Mittagessen kann auch ohne Guthaben bestellt werden
- Keine Extra-Anträge bei Tages- und Klassenfahrten
- Lernförderung muss weiterhin beantragt werden
Veränderungsanzeige (Änderung von Adressdaten, Abmeldung, ect.)
Veränderungsanzeige (PDF-Datei)